Die Reform des Deutschen Urheberrechtsgesetzes 2017 – welche Konsequenzen hat sie für DH-Forschende?
Es ist allseits bekannt, dass Sprachdaten (und Sprachressourcen) oft urheberrechtlich oder vom sui-generis-Recht für Datenbanken geschützt sind. Deswegen ist ihre Erhebung, Nutzung und Verbreitung nur mit Zustimmung des Rechtsinhabers oder bei Eingreifen einer gesetzlichen Schrankenregelung zulässig. Die Zustimmung der jeweiligen Rechtsinhaber einzuholen, ist häufig sehr zeit- und kostenintensiv und mit großen Schwierigkeiten für Forscher verbunden. Deswegen führten in den letzten Jahren die meisten nationalen Gesetzgeber gesetzliche Schrankenregelungen speziell für Forschungszwecke ein