Wissenschaftsschranken 2014

Seit Jahren wird die Problematik der Schranken des Urheberrechts im Bereich der Wissenschaft und Forschung diskutiert – im November 2013 reagierte endlich auch die Politik: In ihrem Koalitionsvertrag setzten sich CDU/CSU und SPD das Ziel der Einführung einer allgemeinen Bildungs- und Wissenschaftsschranke, die die bisherigen komplizierten Schrankenregelungen in Zukunft ersetzen könnte:

„Wir werden den wichtigen Belangen von Wissenschaft, Forschung und Bildung stärker Rechnung tragen und eine Bildungs- und Wissenschaftsschranke einführen. Wir werden prüfen, ob den öffentlichen Bibliotheken gesetzlich das Recht eingeräumt werden sollte, elektronische Bücher zu lizensieren.“ (Zitat aus dem Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD „Deutschlands Zukunft gestalten“, S. 93).

Eine im Februar 2014 veröffentlichte, vom Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) finanzierte Studie von Frau Prof. de la Durantaye, Juniorprofessorin der Berliner Humboldt-Universität, zeigt unterdessen Möglichkeiten auf, wie eine allgemeine Bildungs- und Wissenschaftsschranke im deutschen Urheberrecht implementiert werden könnte. Die Ergebnisse der Studie sind hier im PDF Format abrufbar

Am 19. Mai 2014 wurde in Berlin eine eintägige Tagung zum Thema abgehalten, auf der Prof. Katharina de la Durantaye ihre Reformvorschläge vorstellte. Vertreter aus Politik, Rechtswissenschaft und Bibliotheks- und Archivwesens kamen zusammen, um die konkreten Reformvorschläge und den aktuellen Stand zu diskutieren. Einem Mitglied des Bildungsministeriums zufolge werde gerade ein Rat für wissenschaftliche Infrastrukturen und eine Open-Access-Strategie entwickelt, um den Koalitionsbeschluss der Einführung einer solchen Schrankenregelung durchzuführen. Es bleibt abzuwarten, wie sich diese Reformbewegungen im deutschen Urheberrecht entwickeln und welche gesetzgeberischen Konsequenzen sich daraus ergeben.

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